Wiener Landtag befasst sich mit neuem Jugendschutzgesetz
Wien (RK). Donnerstag behandelt der Wiener Landtag das neue
Wiener Jugendschutzgesetz. Das alte, seit 1985 bestehende Gesetz,
wurde neu formuliert und tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.
Utl.: Laska startete Pilotprojekt - Kinder und Jugendliche
wirklich ernst nehmen !
"Kinder und Jugendliche sind nur dann zur Mitarbeit zu
bewegen, wenn wir ihre Anliegen wirklich ernst nehmen und sie sich
in Prozesse einbringen können. Daher habe ich den klaren
politischen Auftrag gegeben, die Neufassung des Wiener
Jugendschutzgesetzes unter Einbindung von Jugendlichen zu
formulieren." so Jugendstadträtin Grete Laska.****
Auf Initiative des Landesjugendreferates der Stadt Wien, der
Kinder- und Jugendanwaltschaft, des Vereins WienXtra, Netbridge
sowie des Büros PlanSinn fand sich eine 15-köpfige bunt gemischte
Gruppe junger Menschen zwischen 13 und 18 Jahren mit
unterschiedlicher Ausbildung und aus unterschiedlichem sozialen
Umfeld, die anschließend regelmäßig am JSG arbeitete
(Projektgruppe "Jugendschutz 2000 - Jugendliche gestalten ihr
Gesetz").
Fixer Bestandteil und ein Ziel des Prozesses war die
Konfrontation der zuständigen PolitikerInnen des Wiener
Gemeinderates mit den Anliegen und Forderungen der Jugendlichen.
Utl.: Aktionismus und "trockene Gesetzesmaterie"
Am Anfang stand die Erkenntnis, dass Bestimmungen des JSG
vielen nicht bekannt sind, übertreten oder nicht eingehalten
werden.
Die Jugendlichen entwickelten Aktionen (z.B.
Polizistenbefragung, Tests und Diskussionen mit der Gastronomie im
Rahmen einer Beisltour), gestalteten Medien (Internet:
www.lajuwien.at - siehe Jugendschutz), diskutierten, erstellten
Forderungskataloge, führten Umfragen durch, betreuten Infostände,
gaben bzw. führten Radio-Interviews und behaupteten ihre
Forderungen vor den zuständigen PolitikerInnen im Wiener
Gemeinderat.
Ein Fragebogen mit 15 Fragen zum Jugendschutz wurde an
Schulen verteilt (1.000 Stück), bei der 1. Wiener
Jugendvolksbefragung im April 2001 wurden rund 63 500 SchülerInnen
zur bestehenden bzw. zu einer vorgeschlagenen neuen Regelung der
Ausgehzeiten befragt, der Rücklauf war mit 30,5% erfreulich hoch.
Insgesamt dauerte das Projekt ein gutes Jahr. Bemerkenswert
war, dass über diese lange Zeitspanne hindurch Kontinuität und
fortwährende Dynamik aufrecht erhalten werden konnten. Die
Jugendlichen des Projektes wurden seitens der Kinder- und
Jugendanwaltschaft über die Vorgänge im Rahmen der Gesetzeswerdung
informiert.
Utl.: Was will das Jugendschutzgesetz ?
Das Jugendschutzgesetz (JSG) bestimmt nicht nur die Rechte
und Pflichten der jungen Menschen. Es bestimmt auch die
Verantwortlichkeit von Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten
sowie von UnternehmerInnen und VeranstalterInnen. Es legt Grenzen
fest, an denen sich alle, ob Jugendliche oder Erwachsene,
orientieren müssen. Innerhalb dieses Rahmens sollen sich junge
Menschen unter 18 Jahren ihre Regeln mit den Erwachsenen
aushandeln, Vereinbarungen treffen, die eigenen Entscheidungen
fällen und selbstbestimmt handeln.
Utl.: Inhaltliche Schwerpunkte
Die für die Jugendlichen wichtigsten Themen waren "Rauchen
und Alkohol", "Ausgehzeiten", "Strafen" und "neue Inhalte im JSG".
Forderungen der Jugendlichen:
- Die Ausgehzeiten sollen der heutigen Zeit angepasst werden.So
können sich Jugendliche bis 14 Jahren mit dem Einverständnis
ihrer Eltern bis 22 Uhr an öffentlichen Orten aufhalten
(bisher: 21 Uhr), Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren bis
1 Uhr (bisher: 14-18 Jahre bis 24 Uhr), dann gibt es kein
Zeitlimit mehr.
- Das Jugendschutzgesetz soll bis zum 18. Geburtstag gelten.
- Der Konsum von Alkohol und Tabak soll wie im bestehenden
Jugendschutzgesetz ab 16 Jahren erlaubt sein. Die Jugendlichen
fordern hier jedoch - aufgrund der gesundheitlichen Risiken im
Falle der Missachtung - mehr Kontrollen, da in der Praxis
allerorten gegen diese Regelungen verstoßen wird.
- Die Missachtung des Jugendschutzgesetzes soll für Eltern,
Erziehungsberechtigte und Jugendliche ab 14 Jahren in drei
Stufen sanktioniert werden: Zuerst Verwarnung, im
Wiederholungsfall sollen verpflichtende Beratungsgespräche am
Jugendamt stattfinden. Wenn diese nicht angenommen werden,
sollen Geldstrafen verhängt werden.
Im neuen Wiener JSG, das im wesentlichen mit NÖ und dem
Burgenland abgestimmt ist, gibt es auch keine Unterscheidung mehr
zwischen "Kindern" (bis 14 Jahre) und "Jugendlichen". Im neuen JSG
sind alle bis zum 18. Lebensjahr "junge Menschen".
Durch einen Abänderungsantrag, der von SP-Gemeinderätin Sonja
Wehsely eingebracht wurde, wird der Begriff "sexuelle
Orientierung" in den Diskriminierungsschutz des §10 Abs. 1 Z2
aufgenommen. D.h. Jugendlichen dürfen keine Medien angeboten
werden, in denen Homosexuelle diskriminiert werden, womit Wien
eine Vorreiterrolle in der Homosexuellenpolitik einnimmt.
Utl.: Öffentlichkeitsarbeit
Sobald das neue Gesetz tatsächlich in Kraft ist (etwa Mitte
Mai), werden ALLE Wiener SchülerInnen einen Info-Folder und
"Visitenkarten" erhalten, auf denen die wichtigsten Bestimmungen
zusammengefasst sind. Auf www.jugendschutz.wien.at/ werden ab
Mitte März alle wichtigen Informationen zum download bereitstehen.
Zusätzlich soll das neue Jugendschutzgesetz durch Vorträge in
Schulen, Wissenswettbewerbe, Jugendschutzevents und mediengerechte
Aktionen bekanntgemacht werden. Dabei sollen vor allem die neuen
Regelungen erklärt werden - begründete Bestimmungen sind leichter
nachzuvollziehen und einzuhalten. Die Jugendlichen, die weiterhin
aktiv sein wollen, werden sich mit Begleitmaßnahmen zur
Verbreitung und Verständlichmachung des Jugendschutzgesetzes
beschäftigen, womit die eine oder andere mediengerechte Aktion
gesichert scheint.
Gezielte Info und Beratung werden natürlich von der Kinder-
und Jugendanwaltschaft, aber auch der wienXtra jugendinfo
angeboten.
Utl.: Und jetzt ? Partizipatorische Prozesse für Kinder und
Jugendliche im Rahmen der Wahlaltersenkung gefragt
Das Pilotprojekt zeigte ganz klar, dass Partizipationsmodelle
für Jugendliche Sinn machen, wenn sie von allen Beteiligten ernst
genommen werden: In diesem Fall wurde die Stimme der Jugendlichen
gehört, sie selbst wurden zu ExpertInnen für den Jugendschutz und
lernten die Nutzung verschiedener Medien kennen. Die erwachsenen
ProjektbetreuerInnen wurden von den Jugendlichen über jugendliche
Lebenswelten und über die Relevanz des Jugendschutzgesetzes
aufgeklärt und beraten. Bei den verantwortlichen PolitikerInnen
wurden Umdenkprozesse angeregt.
"Gerade hinsichtlich der geplanten Wahlaltersenkung auf 16
Jahre stellt diese gelungene Einbindung von Kindern und
Jugendlichen in unser demokratisches System einen schönen
Teilerfolg dar.", so Grete Laska. "Aber es ist in den nächsten
Jahren noch viel zu tun, und im Sinne eines Lobbyings für die
Kinder und Jugendlichen dieser Stadt appelliere ich an meine
AmtskollegInnen, die Bezirke und die Fachleute, es mehr und mehr
selbstverständlich werden zu lassen, die Bedürfnisse von jungen
Menschen von vornherein zu berücksichtigen und die Jugendlichen in
die Prozesse einzubeziehen."
Weitere Informationen:
(Schluss) eg
(RK vom 28.02.2002) |